Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung für Ihr Objekt

Es gibt viele Gründe weshalb eine Immobilienbewertung notwendig sein kann. 
Einige davon sind: 
  •  Feststellung der Vermögenswerte bei einer Erbauseinandersetzung oder Nachlassregelung
  •  Beleihung durch ein Kreditinstitut
  •  Feststellung des Zugewinns vor einer Eheschließung mit Ehevertrag
  •  Nachlassregelung bei Erbe
  •  Zugewinnausgleich bei Scheidung
  •  gutachterliche Beratung für Kauf oder Verkauf
  •  Feststellung des Objektwertes dem Finanzamt gegenüber
Ich erstelle Ihnen für folgende Objekte ein Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten: 
  •  Eigentumswohnung
  •  Einfamilienhaus
  •  Zweifamilienhaus
  •  Bebaute und unbebaute Grundstücke
Den Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten und den anfallenden Kosten erfahren Sie weiter unten.

Kurzgutachten

Wenn Sie eine günstige Alternative zum Verkehrswertgutachten suchen, dann ist das Kurzgutachten /Kompaktgutachten (ab ca. 30 Seiten) eine gute Wahl. 

Sie erhalten eine Wertermittlung des Grundstücks und dessen Bebauung auf Grundlage von vorhandenen Unterlagen und Informationen. Eine Besichtigung des Objekts wird vorausgesetzt und ist in den Gesamtkosten immer enthalten.   

Sofern auf dem Objekt keine Rechte und Belastungen vorhanden sind, erhalten Sie das Kurzgutachten zum Pauschalpreis.

Verkehrswertgutachten

Im Verkehrswertgutachten sind umfangreichere Informationen enthalten. Das Verkehrswertgutachten beinhaltet alle gesetzlichen relevanten Informationen auf der Grundlage von Richtlinien. Das Verkehrswertgutachten ist nach §194 BauGB gerichtsfest. Daher ist das Gutachten umfangreicher, zeitaufwendiger und somit auch teurer als ein Kurzgutachten. Der Preise für ein Verkehrswertgutachten startet in der Regel bei ca. 1.200 € zuzüglich Mehrwertsteuer und eventueller Auslagen für Abfragen bei Behörden.
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